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Allgemeine Geschäftsbedingungen

M8 Studio · Michaela Al-Badri · Berlin · Stand: Juli 2026 · Entwurfsfassung, juristische Prüfung läuft.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge über Kreativleistungen des Studios (insbesondere Konzeption, Brand Design, Logo- und Schriftgestaltung, Handschrift und Signaturen, Kampagnen, Imagefilme, Social-Media-Betreuung und Beratung) mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern.
  2. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn das Studio ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
  3. Sie gelten in der jeweils aktuellen Fassung auch für Folgeaufträge, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Das Studio arbeitet projektbasiert zum Festpreis. Jedes Angebot benennt Leistungsumfang, Anzahl der enthaltenen Korrekturrunden, Festpreis und voraussichtlichen Zeitrahmen.
  2. Angebote sind 30 Tage gültig. Der Vertrag kommt mit Auftragsbestätigung in Textform (E-Mail genügt) zustande.
  3. Kostenlose Erstgespräche und Ersteinschätzungen sind unverbindlich und begründen keinen Vertrag.

§ 3 Leistung, Korrekturen, Freigaben

  1. Im Festpreis enthalten sind zwei Korrekturrunden je Leistungsphase, sofern das Angebot nichts anderes ausweist. Weitere Änderungswünsche, Umfangserweiterungen oder ein Wechsel der Aufgabenstellung nach Konzeptfreigabe werden vorab als Zusatzangebot kalkuliert und erst nach Freigabe durch den Kunden umgesetzt.
  2. Zwischenstände und Endergebnisse werden dem Kunden zur Freigabe vorgelegt. Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit von Text, Bild, Ton und Daten.
  3. Die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit von Inhalten und Kennzeichen (z. B. Marken-, Wettbewerbs-, Presserecht, Schutzfähigkeit von Logos) schuldet das Studio nur, wenn sie ausdrücklich beauftragt ist. Markenrecherchen und -anmeldungen sind Sache des Kunden.

§ 4 Einsatz von KI-Werkzeugen

  1. Das Studio setzt bei der Leistungserbringung KI-Anwendungen als Werkzeug ein, etwa für Recherche, Konzeption, Entwürfe, Bild-, Text-, Audio- und Videogenerierung sowie Postproduktion. Einer gesonderten Zustimmung im Einzelfall bedarf es nicht. Es gilt das Prinzip Human in the Loop: Auswahl, Bearbeitung, Qualitätssicherung und alle gestalterischen Entscheidungen trifft ein Mensch.
  2. Vertrauliche Informationen und Materialien des Kunden gibt das Studio nur in KI-Dienste, deren Anbieter zusichern, Eingaben nicht zu Trainingszwecken zu verwenden, oder mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden in Textform.
  3. Das Studio wählt KI-Werkzeuge sorgfältig aus und nutzt sie im Rahmen der Lizenzbedingungen der Anbieter für kommerzielle Zwecke. Geschuldet ist das vereinbarte Ergebnis, nicht eine bestimmte Entstehungsweise. Rein KI-generierte Bestandteile können urheberrechtlich schutzlos sein; § 3 Absatz 3 gilt entsprechend.
  4. Wünscht der Kunde den vollständigen oder teilweisen Verzicht auf KI-Werkzeuge, ist dies vor Beauftragung in Textform zu vereinbaren. Auswirkungen auf Festpreis und Zeitplan werden im Angebot ausgewiesen.
  5. Gesetzliche Transparenz- und Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte (etwa nach der KI-Verordnung der EU) berücksichtigt das Studio bei der Konzeption und weist den Kunden auf ihm bekannte Pflichten hin. Für die Einhaltung bei der Veröffentlichung in den Kanälen des Kunden ist der Kunde verantwortlich.

§ 5 Mitwirkung des Kunden

  1. Der Kunde stellt benötigte Informationen, Materialien und Freigaben rechtzeitig bereit und benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson.
  2. Verzögert sich das Projekt, weil Mitwirkung, Material oder Feedback ausbleiben, verschieben sich Termine entsprechend; dem Studio entstehender Mehraufwand kann nach vorheriger Ankündigung zusätzlich berechnet werden.
  3. Der Kunde sichert zu, dass von ihm geliefertes Material frei von Rechten Dritter ist, und stellt das Studio insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

§ 6 Netzwerk und Fremdleistungen

  1. Das Studio darf zur Umsetzung qualifizierte Dritte (Netzwerk aus Kreativen und Freelancern) einsetzen. Ansprechpartnerin des Kunden bleibt Michaela Al-Badri.
  2. Fremdkosten, die im Namen und auf Rechnung des Kunden anfallen (z. B. Druck, Lizenzen für Schriften, Bilder oder Musik, Sprecher, Drohnenaufnahmen, Mediabudgets), werden vor Beauftragung benannt und erst nach Freigabe ausgelöst.

§ 7 Vergütung und Zahlung

  1. Es gilt der vereinbarte Festpreis. Stundensätze werden nicht geschuldet und nicht abgerechnet.
  2. Bei Projekten ab [Betrag folgt] oder mit einer Laufzeit über vier Wochen sind 50 % bei Beauftragung fällig, der Rest bei Lieferung. Laufende Betreuung wird monatlich abgerechnet.
  3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
  4. [USt-Angabe folgt: zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer bzw. Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG]

§ 8 Abnahme

  1. Nach Lieferung des Endergebnisses erklärt der Kunde innerhalb von fünf Werktagen die Abnahme in Textform oder benennt konkret die Punkte, die dem vereinbarten Umfang widersprechen.
  2. Erfolgt innerhalb der Frist weder Abnahme noch begründete Rüge oder nutzt der Kunde das Ergebnis produktiv, gilt die Leistung als abgenommen.

§ 9 Nutzungsrechte

  1. Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde die ausschließlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte am abgenommenen Endergebnis für die vereinbarten beziehungsweise vertragstypischen Zwecke. Kurz: Das fertige Stück gehört dem Kunden.
  2. Bis zur vollständigen Zahlung bleiben alle Rechte beim Studio.
  3. Entwürfe, Varianten und Zwischenstände, die nicht Teil des abgenommenen Endergebnisses sind, verbleiben mit allen Rechten beim Studio.
  4. Offene Arbeitsdateien (z. B. Projektdateien der Grafik- und Schnittprogramme) sind nur geschuldet, wenn dies vereinbart ist.
  5. Das Studio ist als Urheberin nicht verpflichtet, unentgeltlich benannt zu werden; eine dezente Urhebernennung bei Imagefilmen (Abspann) ist zulässig.

§ 10 Referenznennung

Das Studio darf abgeschlossene Arbeiten unter Nennung des Kunden als Referenz zeigen (Website, Portfolio, Social Media, Pitches). Der Kunde kann dem aus berechtigtem Interesse in Textform widersprechen; vereinbarte Vertraulichkeit geht vor.

§ 11 Vertraulichkeit

Beide Seiten behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder erkennbar vertrauliche Informationen der jeweils anderen Seite vertraulich, auch über das Projektende hinaus.

§ 12 Haftung

  1. Das Studio haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Studio nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  3. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden, ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 13 Kündigung

  1. Der Kunde kann Projekte jederzeit in Textform kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sowie nachweislich entstandener Aufwand und bereits ausgelöste Fremdkosten werden vergütet; für den entfallenden Teil gilt § 648 BGB.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, etwa wenn die Mitwirkung des Kunden trotz Fristsetzung dauerhaft ausbleibt.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Berlin.
  3. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.